Freitag, 2. August 2013

Informationen und Tipps zur Kleinunternehmerregelung. Kleinunternehmer Rechnung

Im Zuge der Existenzgründung stellt sich zwangsläufig die Frage ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt (das Einsparen der  Abführung der Umsatzsteuer bis zu einem gewissen Umsatz) oder nicht. Dies hat gewisse Vor und Nachteile, die ich heute etwas näher beleuchten werde.

Vorteile:
Zum ersten Vorteil zählt natürlich, dass man sich die 19 % Umsatzsteuer einspart.  Dies ist natürlich nur für einige Existenzgründer oder Gewerbe von Vorteil wie z.B. Hausmeister, Putzdienst, Frisör etc.  Dienste. Also Gewerbe wo möglichst wenig Wareneinsatz und Wareneinkauf stattfindet.

Der zweite Vorteil ist, dass man keine Umsatzsteuervorauszahlung an das Finanzamt leisten muss

Nachteile:
Der erste Nachteil ist, dass man beim Wareneinkauf natürlich keine Umsatzsteuer „ziehen“ kann.
Kauft z.B. ein Kleinunternehmer Waren im Wert 100€ kann er die 15,97€ nicht abziehen bzw. verrechnen, weil er ja ohnehin keine Umsatzsteuer zahlt.

Kleinunternehmer ohne USt-ID können sich nicht in einigen Märkten, Shops, etc. für den Wareneinkauf anmelden, da dort oftmals die Umsatzsteuer bereits verrechnet wird (B2B).
Auch einige Preisvergleichsportale wie Guenstiger, Idealo etc. nehmen Verkäufer ohne USt-ID nicht auf.

Wichtig zu beachten:
Der Kleinunternehmerstatus bezieht sich immer auf den Umsatz. Verkaufe ich z.B. ein Auto für 50.000€ bin ich schon nach einem Verkauf kein Kleinunternehmer mehr, obwohl ich vielleicht nur 100 € Gewinn gemacht habe.

Betreibt der Existenzgründer einen Onlineshop dürfen die Preise dort keine Umsatzsteuer enthalten, bzw. ausweisen und ein Vermerk zu finden sein wie z.B.. „Nach § 19 UStG erheben wir
keine Umsatzsteuer und weisen diese folglich auch nicht aus (Kleinunternehmerregelung)“. 

Natürlich gilt gleiches auch für Rechnungen, die der Kleinunternehmer ausstellt.
Ein modernes Rechnungsprogramm sollte diese Funktion Beherrschen, dass auf Knopfdruck generell 0% USt. berechnet wird. Natürlich sollte sich dies auch später ändern lassen, falls der Kleinunternehmerstatus irgendwann aufgegeben wird.

Mein Tipp für das Passende Rechnungsprogramm ist der Faktura Manager Unternehmer Software:
www.softwareprogramme24.de/de/Rechnungswesen/Faktura-Manager:-Unternehmer-Software-mit-Rechnungswesen-und-Kundenverwaltung


 


Auch zu beachten sind die gesetzten Umsatzgrenzen die nicht überschritten werden dürfen.
Diese belaufen sich im Kalenderjahr auf 17.500€ inkl. entfallender USt. Also eigentlich 14.705€
(bei angenonommener 19%) ausgestellter Rechnungswert. Im ersten Jahr wird der Wert aufs Jahr hochgerechnet. Melde ich mein Gewerbe also für den 01.11. 
eines Jahres an und verdiene in diesem Jahr 2.000 €.

Habe ich pro Monat 1000€ Umsatz generiert. Folglich würde das Finanzamt eine Leistung von 12.000€ für das erste Geschäftsjahr annehmen. Es ist also vermutlich am besten ein Kleingewerbe im Dezember an zu melden.

Wird dieser Wert im laufenden Kalenderjahr überschritten aber beleibt unterhalb von max. 50.000€ also eigentlich wieder ca. 42.000€ erstellter Rechnungswert muss die Umsatzsteuer erst im darauf folgenden Kalenderjahr abgeführt werden. 

Es bleibt also abschließend fest zu halten, dass sich die Kleinunternehmerregelung meistens für Selbstständige mit wenig Wareneinsatz gerade bei der Existenzgründung lohnt (Grafiker, Programmierer, Übersetzer, etc.).
Für die Richtigkeit aller Angaben wird natürlich keine Haftung übernommen.

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